Generationsberatung

GENERATIONENBERATUNG
 
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Generationsberatung in Fulda & Marburg

Im Laufe Ihres Lebens werden Sie sich einige Fragen stellen. Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr kann? Wer wird meinen Willen vertreten? Wer wird von meinem Lebenswerk profitieren? Habe ich an alle Folgen für meine Nachfolgen gedacht?

In dem Bereich Generationsberatung steht Ihnen jederzeit das Team der Bellinger Group für eine ausführliche Beratung zur Verfügung (keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung, nur in Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatern).

Was bedeutet überhaupt Generationsberatung?

Nicht nur ältere Menschen müssen für den Pflegefall vorsorgen. Auch jüngere Personen sollten frühzeitig über das Thema nachdenken. Neben einer Liquiditätsplanung sind rechtliche, medizinische und steuerliche Themen relevant.

Moderne Lebensführung, die große Anzahl der vermögenden Singles und die Ungewissheit der eigenen Pflegebedürftigkeit führen zu neuen Herausforderungen, die lösungsorientierter Beratung bedürfen und Auswirkung auf die Vermögensanlage haben.

Durch die umfassende Generationsberatung für alle Eventualitäten des Pflege- und Todesfalls erhalten Sie das gute Gefühl, für die Zukunft gut abgesichert zu sein.

Was ist eine Generationenberatung?

In der Generationenberatung werden u.a. alle Fragen zu den vier Säulen der Vorsorge besprochen:

  1. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – rechtliche Aspekte: Mit einer Unterschrift kann festgelegt werden, wer später für die Betreuung zuständig ist. Doch Vorsicht: Es gibt viele Fallstricke und Fehler die gemacht werden können. Bitte keine Verfügungen treffen, ohne sich vorher kundig zu machen.
  2. Patientenverfügung – medizinische Aspekte: Bestimmen Sie jetzt über Ihre Gesundheit und lebensverlängernde Maßnahmen und nehmen diese Entscheidung vorsorglich Ihren Angehörigen ab.
  3. Pflegefall – finanzielle Aspekte: Regeln Sie bereits jetzt Ihre Finanzen, falls der Pflegefall eintritt.
  4. Testament – Ihr letzter Wille: Verfügen Sie selbst, wie mit Ihrem Nachlass umgegangen werden soll, ansonsten greifen die gesetzlichen Regelungen.

Was macht ein(e) Generationenberater/in?

Ein Generationenberater bzw. eine Generationenberaterin ist jemand, der die besonderen Erfordernisse innerhalb familiärer Strukturen versteht und aufgrund seiner Fachkompetenz wertvolle Anregungen und Ratschläge geben kann.

Die persönliche Vorsorge eines jeden gewinnt aufgrund der demografischen Entwicklung und der geänderten Familienstrukturen immer mehr an Bedeutung und das Wichtigste sollte im Fall einer Krankheit, im Pflege- oder Todesfall geregelt sein.

  1. Wir haben einen detaillierten Einblick in die aktuelle und zukünftige Situation im Pflegebereich. Wir erkennen das gerichtliche Betreuungsverfahren und die Unterschiede zwischen Vollmachten und Verfügungen.
  2. Auch das wichtige Thema Bestattung gehört zu einer generationengerechten Beratung.
  3. Wir sind in der Lage, neben grundlegenden zivil- und steuerrechtlichen Implikationen auch die in der Praxis häufig genutzten Gestaltungsvarianten zu kennen und deren Auswirkungen beurteilen zu können.
  4. Wir geben Ihnen Tipps aber keine rechtlichen- oder steuerlichen. Wir arbeiten mit kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen um für Sie die optimale Lösung zu finden.

Die vier Bausteine der Generationenberatung

  1. Finanzielle Situation klären und absichern

Wie sind die Angehörigen für den Fall der Fälle abgesichert? Das spielt bei der Beratung eine zentrale Rolle. Wichtiger Punkt: Können alle finanziellen Verbindlichkeiten aus dem Nachlass bezahlt werden? (im Zusammenhang mit Rechtsanwalt und Steuerberater)

  1. Rechtliche & steuerliche Fragestellungen klären

Vorsorgevollmachten und Handlungsanweisungen für Immobilien oder Bankkonten sollten professionell geregelt sein. Wichtiger Punkt: Können alle bedeutenden Sachwerte erhalten werden? Außerdem wird geklärt, ob Möglichkeiten zur steuerlich optimierten Geldanlage genutzt werden können.

  1. Patientenverfügungen erstellen

Viele Angehörige sind im Ernstfall mit medizinischen Entscheidungen überfordert. Wer auch hier vorsorgt und in einer Patientenverfügung klar regelt, was zu tun ist, entlastet sein Umfeld.

  1. Den letzten Willen regeln

Die Generationenberatung hilft, den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln – beispielsweise durch Schenkungen oder Übertragungen. Auch über aktuelle erbrechtliche Bestimmungen informieren wir Sie. Damit ein Testament rechtlich unanfechtbar wird, ist ein Termin beim Notar notwendig (im Zusammenhang mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater).

Eine weitere wichtige Frage kommt auch auf: Wer erbt eigentlich was? Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Wer als Erbe wie viel genau bekommt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Zunächst erben die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Nähere Verwandte schließen dabei grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Wer zu welcher Quote erbt, wird im Erbschein dokumentiert.

Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach dem sogenannten Parentel- oder Ordnungssystem. Danach werden Verwandte je nach Abstammung in Ordnungen aufgeteilt:

Keine Verwandten sind Ehepartner, Schwiegereltern oder Schwägerin und Schwager. Ehegatten steht ein gesetzliches Ehegattenerbrecht zu.

Grundsätzlich gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Erblassers ein Viertel des Nachlasses (§1931 Abs.1 BGB). Dabei steht nicht ehelichen Kindern dasselbe Erbrecht zu wie ehelichen.

Steuerklasse Erbschaft

Wichtig: bei Erben und Schenken gibt es andere Steuerklassen und Steuersätze als in der Einkommenssteuer.

–> keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung, nur in Kooperation mit Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir beantworten all Ihre Fragen.

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Kontakt

Unsere Service-Nummern +49 (661) 2061 8987 Fulda +49 (6421) 670 510 Marburg Öffnungszeiten Mo. bis Do.: 9 - 17 Uhr Fr.: 9 - 16 Uhr E-Mail info@bellingergroup.de


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