Unfallversicherung

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Unfallversicherung

  • 2/3 aller Unfälle passieren in der Freizeit – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht haftet
  • Hausfrauen und Hausmänner besitzen keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
  • Bei einem sehr hohen Einkommen fällt die Verletztenrente sehr wahrscheinlich niedrig aus, da als Berechnungsgrundlage die doppelte Bezugsgröße in der Sozialversicherung gilt

Leistungen der privaten Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die PUV…

  • Haftet bei Unfällen auf der ganzen Welt und rund um die Uhr – also bei allen möglichen Freizeit- und Arbeitsunfällen
  • Leistet ab jeden messbaren Invaliditätsgrad Versicherungsschutz
  • Die Leistung kann als Kapitalabfindung gewährt werden, mit der z.B. Wohnung, Haus oder das Auto umgebaut werden können. Diese Kapitalleistung wird auch nicht auf die Sozialversicherungsleistung angerechnet.

Zusatzbausteine einer Unfallversicherung

  • Krankenhaustagegeld:
    • Während einer vollstationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus, die auf einen Unfall zurückzuführen ist, wird das Krankenhaustagegeld in der vereinbarten Summe gezahlt.
    • Für maximal zwei Jahre vom Unfalltag ausgerechnet
  • Todesfallleistung:
    • Bei einem tödlichen Unfall innerhalb eines Jahres
    • Vorauszahlung auf die Invaliditätssumme
  • Tagegeld:
    • Ist die versicherte Person aufgrund eines Unfalles in ärztlicher Behandlung und auch von Arzt krankgeschrieben, wird für die Dauer der Krankschreibung das vereinbarte Tagegeld gezahlt
    • Längstens für ein Jahr ab den Tag des Unfalls
  • Soforthilfe:
    • Bei schweren unfallbedingten Verletzungen zahlt der Versicherer eine Soforthilfe aus, die sich nach der Versicherungssumme und dem für die Verletzung geltenden Prozentsatz richtet.
  • Kosten für kosmetische Operationen:
    • Wenn nach einem Unfall das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, werden die Kosten von kosmetischen Operationen (Unterbringungskosten, Arzthonorar, Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten) bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme gezahlt

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